Rechtsprechung
BVerwG, 02.11.1982 - 6 B 82.82 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,5172) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zulassung der Revision zur Auslegung des Art. 48 Abs. 4 S. 1 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 30.06.1982 - 3 B 81 A.190
- BVerwG, 02.11.1982 - 6 B 82.82
Wird zitiert von ...
- OVG Niedersachsen, 28.01.1997 - 1 M 5218/96
Nachbarschutz nach Baufertigstellung;; Baufreigabe; Fertigstellung; Gesamturteil, …
Es entspricht der Rechtsprechung beider mit Bausachen beschäftigter Senate des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts, daß vorläufiger Rechtsschutz gegenüber einer Baugenehmigung grundsätzlich nicht mehr begehrt werden kann, wenn das beanstandete Bauwerk im wesentlichen erstellt worden ist; da der Regelungsgehalt der Baugenehmigung jedoch auch die bestimmungsgemäße Nutzung des Bauwerks umfaßt, kann vorläufiger Rechtsschutz noch in den Ausnahmefällen gewahrt werden, in denen die geltend gemachte Rechtsverletzung gerade und vorrangig durch die Nutzung eintritt (z.B. Beschl. d. Sen. v. 7.10.1977 - 1 B 92/77 - Nds. Rpfl. 1978, 77; Beschl. d. 6. Sen. v. 20.1.1982 - 6 B 82/82 - BauR 1982, 372; Beschl. d. Sen. v. 2.12.1992 - 1 M 3997/92 NVwZ 1993, 1117).